Genehmigungsplanung
Im Baugenehmigungsverfahren beraten wir unsere Bauherren umfassend, welche bauordnungsrechtlichen Anforderungen an das Projekt gestellt werden und erläutern die Bebaubarkeit des Grundstückes.
Darüber hinaus begleiten wir unsere Kunden bereits bei Bauvoranfragen und ersten Gesprächen mit dem Bauordnungsamt. Viele Fragen können wir schon im Vorfeld klären.
In der Regel sind folgende Unterlagen und Anträge erforderlich:
- Bauantragsformular.
- Auszug aus der amtlichen Karte im Maßstab 1:5000.
- Darstellung des Projektes im einfachen amtlichen Lageplan im Maßstab 1:500.
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) im Maßstab 1:100.
- Erläuternde Baubeschreibung mit Angabe der Gebäudeklasse und der anrechenbaren Rohbauwerte sowie dem Nachweis der notwendigen Einstellplätze.
- bei gewerblichen und landwirtschaftlichen Projekten: Betriebsbeschreibung mit Angaben zu Maschinenplänen, Arbeitsverfahren, verwendeten Rohstoffen und Erzeugnissen sowie möglichen Emissionen in die Nachbarschaft.
- Nachweis des Brandschutzes bzw. bei Sonderbauten ein Brandschutzkonzept.
- Angaben über die „gesicherte Erschließung“.
- Berechnung der Grundflächenzahl und Geschoßflächenzahl.
- Nachweis der Anzahl der Vollgeschosse.
- Wohnflächenberechnung gemäß Wohnflächenverordnung und Nutzflächenberechnung nach DIN 277.

Insbesondere für Sonderbauten erstellen wir die notwendigen Bau- und Betriebsbeschreibungen, klären die Anforderungen der jeweiligen Sonderbauvorschriften und berücksichtigen die Arbeitsstättenrichtlinien in unseren Planungen.
Bei Industrieprojekten beraten wir auch zu den speziellen Vorschriften, die für „Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ gelten und integrieren die Anforderungen in die Genehmigungsplanung.
Wer das Planungsrecht kennt, kann mit Baulinien und Baugrenzen umgehen.
Informationen für Fachleute:
Wir erbringen nachfolgende Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude gemäß Anlage 10 zu § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure):

Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
- Erarbeiten, Zusammenstellen und Einreichen der Bauvorlagen für öffentlich-rechtliche Genehmigungen.
- Anträge auf Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen.
- Verhandlungen mit Behörden.
In der Leistungsphase 4 können wir darüber hinaus auch „Besondere Leistungen“ gemäß Anlage 10 HOAI anbieten:
- Mitwirken bei der Beschaffung nachbarlicher Zustimmungen.
- Fachliche Unterstützung des Bauherrn bei Widerspruchsverfahren oder Klageverfahren.